Optidee Marketing GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Vertragsgegenstand / Rechtsstellung

1.} Die Stilistin kann für Optidee Waren an Endkunden vermitteln und hat die Möglichkeit nicht aber die Pflicht, andere Stilistinnen als Sponsor an Optidee zu vermitteln. Für ihre Tätigkeit erhält die Stilistin eine entsprechende Vermittlungsprovision auf die hierdurch erreichten Produktumsätze. 
2.} Die Stilistin handelt als selbständige und unabhängige Unternehmerin. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Stilistin zunächst nebenberuflich tätig ist. Sie ist weder Arbeitnehmerin noch Handelsvertreterin oder Maklerin von Optidee. Es bestehen ausdrücklich keine Umsatzvorgaben, Abnahme-, Vertriebs- oder andere Tätigkeitspflichten ebenso wie keine Weisungen, so dass die Stilistin Art, Ort, Zeit und Umfang ihrer Tätigkeit frei bestimmt. Die Stilistin ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung ihrer Umsatzsteueridentifikationsnummer, Erlangung einer Gewerbeberechtigung, Zahlung der Sozialversicherungsabgaben, Einkommens und Umsatzsteuer) eigenverantwortlich. 


 
§ 2 Beginn und Dauer des Stilistinnenvertrages / Widerrufsrecht / Linienschutz

1.} Ein Vertragsabschluss setzt die Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Online-Stilistinnen-Antrags und erfolgender Annahme durch Optidee voraus, wobei jede Stilistin stets nur zum direkten und indirekten Erwerb einer Position in der Vertriebsorganisation gemäß dem Optidee-Karriereplan berechtigt ist. 
2.} Die Stilistin kann ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Annahme ihres Vertragsantrages ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen und das Starter-Paket zurückgeben. 
3.} Der Stilistinnenvertrag wird für 12 Monate vereinbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht zuvor von einer Partei unter Einhaltung der Schriftform mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Ungeachtet dessen hat die Stilistin auch innerhalb der 12-monatigen Vertragslaufzeit jederzeit bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende die Möglichkeit, ihren Stilistinnenvertrag ordentlich zu kündigen. Optidee hat ferner auch das Recht, den Stilistinnenvertrag im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts zu kündigen, sofern die Stilistin in 4 aufeinanderfolgenden Monaten, in keinem Kalendermonat einen Event-Umsatz (€ 500 Katalogpreis) erwirtschaftet. Ungeachtet des vorgenannten Kündigungsgrundes haben beide Parteien das Recht, den Stilistinnenvertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen, wobei Optidee bei einem Verstoß gegen § 3 1.} letzte Satz und § 3 6.} zur unmittelbaren außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. 
4.} Die Einhaltung und der Schutz der Sponsorlinie ist für Optidee von besonderer Bedeutung, so dass eine Stilistin nach Beendigung ihres Vertrages sich erst frühestens 12 Monate nach Vertragsende erneut eine Tätigkeit als Stilistin beantragen darf. 
5.} Im Falle der Vertragsbeendigung wird Optidee einwandfreie Vorratsware zu Einstandspreisen zurücknehmen. Hierüber wurde die Stilistin bereits bei Vertragsbeginn informiert. Hat das Vertragsverhältnis länger als sechs Monate gedauert, kann eine Bearbeitungsgebühr von maximal zehn Prozent des Einstandspreises berechnet werden. 


 
§ 3 Pflichten der Stilistin

1.} Der Stilistin ist es untersagt, bei ihrer Tätigkeit die Rechte von Optidee, deren Stilistinnen, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen das Wettbewerberecht oder sonstiges geltendes Recht zu verstoßen. Der Stilistin ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über Optidee Produkte oder das Vertriebssystem zu machen. Die Stilistin wird im Rahmen ihrer Vertriebstätigkeit nur solche Aussagen über die Waren des Optidee-Sortiments sowie über das Optidee-Vertriebssystem machen, die inhaltlich den Vorgaben in den Optidee Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Ferner ist der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung (z.B. irreführende Aussagen zu Produkten) untersagt. Der Stilistin ist es ferner untersagt Werbung über Verdienstmöglichkeiten oder Angaben zu ihren Provisionen gegenüber Dritten insbesondere im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu machen. An keiner Stelle auf keinem Werbemittel darf die Stilistin Angaben über ihr Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei Optidee machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Stilistinnen im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nur die wenigsten Stilistinnen ein überdurchschnittliches Einkommen mit ihrer Tätigkeit für Optidee erzielen können und die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive kontinuierliche Arbeit möglich ist. Ebenso untersagt ist das Crosslinesponsoring (Akquirieren einer Stilistin aus einer anderen Vertriebslinie bei Optidee) und die Bonusmanipulation. 
2.} Die Stilistin darf im Rahmen der Werbung und für den Warenvertrieb nur die offiziellen Optidee Werbebroschüren, -kataloge, Produktlabel, Werbevideos, die durch Optidee zur Verfügung gestellte Landingpage und sonstigen Verkaufshilfen verwenden. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, Werbe-Videos oder -Filme, eigener Produktbroschüren, Produktlabel oder sonstiger selbständig erstellter Medien und Werbemittel ist der Stilistin nicht gestattet. Bei der Bewerbung von Optidee Leistungen über eigene oder fremde Internetseiten darf weder ein Bezug zu Optidee oder Optidee Waren hergestellt werden noch Marken, Kennzeichen oder andere gewerbliche Schutzrechte von Optidee genutzt werden. Für den Fall, dass die Stilistin die Leistungen von Optidee in anderen Internetmedien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook oder Instagram), Onlineblogs oder Chatrooms bewirbt, darf sie stets nur die offiziellen Optidee Werbeaussagen verwenden. Ferner muss die Stilistin bei der Bewerbung auf eigenen Internetseiten oder in anderen Internetmedien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von Optidee handelt. Die Stilistin darf keine Warenverpackung, Label, Marken oder sonstige Kennzeichen und offizielle Unterlagen von Optidee verändern ebenso wenig wie sie im Namen von Optidee Willenserklärungen abgeben darf. 
3.} Die Waren von Optidee dürfen über die „Face-to-Face-Bewerbung“ hinweg nur im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Events (Homeparties) oder -veranstaltungen, Online-Events oder Online-Präsentationen von den Stilistinnen vorgestellt und nur an Endkunden nicht aber an Wiederverkäufer verkauft werden. Die Waren dürfen von der Stilistin nicht im Einzelhandel, auf Märkten, Onlineauktionen, Messen oder ähnlichen Verkaufsplätzen vertrieben werden. 
4.} Die Stilistin darf nur in solchen Staaten Leistungen für Optidee vertreiben oder neue Stilistinnen gewinnen, die offiziell von Optidee eröffnet wurden. Gegenwärtig offiziell eröffnet sind die Märkte Deutschland und Österreich. 
5.} Die Stilistin entscheidet frei, ob und in welcher Menge sie bei Optidee Waren zum Zwecke des Widerverkaufs erwirbt. Eine Mindestabnahmepflicht besteht nicht. Optidee ermöglicht der Stilistin außerdem den Erwerb der Ware für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern und für den Weiterverkauf. Keinesfalls darf die Stilistin selbst oder aber ihrer Familienmitglieder andere Stilistinnen dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen, um etwa für die Provisionszahlung erforderliche Qualifikationen zu erreichen. 
6.} Der Stilistin ist es erlaubt, für andere Unternehmen unabhängig von der Branche Waren und/ oder Dienstleistungen zu vertreiben. Ungeachtet der in Satz 1 formulierten Erlaubnis ist es der Stilistin nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen, auch wenn diese nicht Wettbewerber sind, an andere Optidee Stilistinnen und/oder -kunden zu vertreiben. Soweit die Stilistin gleichzeitig für mehrere Unternehmen tätig ist, verpflichtet sie sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit ihrer Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf die Stilistin andere als Optidee Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform bewerben oder sonst vertreiben. Außerdem ist es der Stilistin untersagt; andere Optidee Stilistinnen für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben. 
7.} Die Stilistin ist in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Optidee zuzuordnen gem. Art. 29 DSGVO, sodass die Stilistin personenbezogene Daten der Endkunden und der durch sie vermittelten Stilistinnen ausschließlich unter Aufsicht und auf Weisung von Optidee verarbeiten darf, es sei denn, dass sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet ist. Die Stilistin hat die personenbezogenen Daten stets nach den Vorgaben und Weisungen von Optidee zu verarbeiten und sicherzustellen, dass diese Daten in vollständiger Übereinstimmung mit allen anwendbaren Datenschutzbestimmungen, einschließlich der DSGVO und des BDSG-Neu, verarbeitet, aufbewahrt und vernichtet werden. Insbesondere hat die Stilistin die Endkunden bzw. geworbenen Stilistinnen auf die Erfassung, Speicherung und Nutzung (einschließlich des Nutzungszwecks) ihrer personenbezogenen Daten hinzuweisen und erforderlichenfalls eine schriftliche Einwilligung darüber einzuholen, dass die Stilistin die Daten weiterhin (etwa zum Zwecke der Information über neue Produkte) verwenden darf. Die Stilistin verpflichtet sich sicherzustellen, dass die ihr bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Vorgaben hinaus nicht an Dritte weitergegeben, gespeichert oder genutzt werden. 


 
§ 4 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Provisionszahlungsmodalitäten / Abtretungsverbot

1.} Als Vergütung für ihre Tätigkeit erhält die Stilistin bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen eine monatliche Provision nach Maßgabe des Karriereplans, deren Überweisung zum 15. des Folgemonats erfolgt. Die geleisteten Vergütungen im Sinne des Satz 1 sind zunächst als Provisionsvorschuss in Höhe von 100 % der zu leistenden Vergütung zu verstehen. Erfolgt binnen 6 Monaten ab Abschluss des vermittelten Geschäfts ein Storno dieses Geschäftes oder gibt eine Stilistin aus der Downline eines Sponsors im Rahmen der Abwicklung von Widerrufs- oder Rückgaberechten verprovisionierbare Leistungen an Optidee zurück, so wird Optidee das Konto der Stilistin durch Rückforderung des Provisionsvorschusses belasten, die diese im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit auf Grund der Vermittlung dieser Waren oder Leistungen bezogen hatte. Mit der Vergütung sind alle Kosten und Spesen der Stilistin für die Aufrechterhaltung und Durchführung ihres Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt. 
2.} Die Abrechnung erfolgt in der Regel ohne Umsatzsteuer und nur dann mit Umsatzsteuer, wenn die Stilistin Optidee zuvor schriftlich und unter Angabe ihrer Umsatzsteueridentifikationsnummer und des zuständigen Finanzamtes mitgeteilt hat, dass sie Vorsteuer abzugsberechtigt ist. 


 
§ 5 Einbeziehung des Karriereplans

1.} Der Karriereplan ebenso wie das Online-Stilistinnen-Handbuch (Optidee online Portal unter -DEIN START) und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Stilistinnenvertrages. Die Stilistin muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten. 
2.} Mit der Versendung des Online-Stilistinnen-Antrags an Optidee versichert die Stilistin zugleich, dass sie den Karriereplan ebenso wie das Online-Stilistinnen-Handbuch zur Kenntnis genommen hat und diese Dokumente als Vertragsbestandteil akzeptiert. 


 
§ 6 Start-Event-Bestellung

1.} Die Stilistin kann im Rahmen der sog. Start-Event-Bestellung Produkte zum Zwecke der Produktpräsentation käuflich erwerben. Ein Kaufvertrag zwischen Optidee und der Stilistin über Start-Event-Produkte kommt erst durch Unterzeichnung der Bestellung auf dem Bestellformular, nachfolgender Übergabe des unterzeichneten Bestellformulars an Optidee und die Annahme des Bestellformulars durch Optidee zustande. 
2.} Die Start-Event-Bestellung wird in der Regel binnen 7 Werktagen nach Bestellung an die von der Stilistin angegebene Anschrift geliefert. 
3.} Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig und wird binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung vom vorliegenden Bankkonto abgebucht. 
4.} Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Optidee. 


 
§ 7 Schlussbestimmungen / Abweichender Gerichtsstand

1.} Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem die Stilistin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. 
2.} Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist der Sitz von Optidee, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht. 
3.} Optidee ist zu einer Änderung der Allgemeinen Stilistinnenbedingungen, des Karriereplans und der Stilistinnen-Richtlinien zu jeder Zeit berechtigt. Optidee wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Die Stilistin hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist die Stilistin berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern sie den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt die Stilistin die Änderung ausdrücklich an. 
4.} Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Stilistinnenbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 
5.} Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten. 


 
Stand der Allgemeinen Stilistinnenbedingungen: 01.09.2024

 

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